Die ITS Reisen-Reisebedingungen

1. Reisevertrag

1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt bzw. der Reisebeschreibung im Internet und der schriftlichen Reisebestätigung von ITS Reisen. Für Hotelaufenthalte unter 5 Nächten kann ein Zuschlag erhoben werden. Für Pauschalreisen inklusive Flug kann bei Aufenthalt unter 7 Nächten ein Zuschlag erhoben werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch ITS Reisen zustande. Der Reiseanmelder erhält von ITS Reisen eine schriftliche Reisebestätigung.

1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.

1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.5 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen – ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.


2. Zahlung

Zur Absicherung der Kundengelder ist eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen mit der Vertragsnummer 1.045.958. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie – siehe Ziff. 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.

2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ITS Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird ITS Reisen die gemäß Ziff. 5 berechneten Kosten als Schadenersatz geltend machen. Die vorstehenden Rechte von ITS Reisen bestehen nicht, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Reiseteilnehmer oder allein oder überwiegend von ITS Reisen zu vertreten ist.

2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs), sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.1.3 Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an ITS Reisen zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).

2.1.4 Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis
5 Werktage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich. OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, s. Ziff. 2.2. Bitte senden Sie bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg zum Nachweis der Zahlung an Verkauf/Service, Fax-Nr. 02203 42-899. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet. Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, gilt Ziffer 2.1.5.

2.1.5 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Serviceentgelt von € 15 je Vorgang erhoben. Im Rahmen Ihres – von Ihrem Geldinstitut eingeräumten – persönlichen Verfügungsrahmens akzeptieren wir neben Barzahlung selbstverständlich auch Zahlung per EC-Cash mit Geheimzahl, MasterCard und Visa. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.

2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.


3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit ITS Reisen, Abteilung Verkauf/Service, in Verbindung zu setzen.


4. Änderungen

4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Reiseveranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt.
Dieses beträgt:

a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.

b) bei Ferienwohnungen/Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.

c) bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen ist aufgrund der besonderen Tarifierung der Fluggesellschaften eine Umbuchung bis spätestens 1 Tag vor Antritt der Reise nur innerhalb der Tarifgruppe der Ausschreibung gegen eine Umbuchungsgebühr von € 50 pro Vorgang möglich. Die Umbuchung auf einen niedriger tarifierten Flug ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises zuzüglich der Umbuchungsgebühr möglich. Bei Umbuchungen auf einen höher tarifierten Flug ist der Differenzbetrag vom Kunden zu zahlen, zuzüglich der Umbuchungsgebühr.
Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.7.

4.2 ITS Reisen ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von ITS Reisen nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird ITS Reisen den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.4 Aus in der Person des Reiseteilnehmers liegenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.

4.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung

4.5.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ITS Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen (beachte Ziff. 4.5.2). Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 25 pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu € 300 (es wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-Abteilung, Fax 02203 42-795, gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. ITS Reisen benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. ITS Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

4.5.2 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen ist aufgrund der besonderen Tarifierungen der Fluggesellschaften eine Namensänderung nicht möglich. Wird gleichwohl eine Namensänderung gewünscht, fallen in gleicher Höhe die Kosten an, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, siehe Ziffer 5.1.3.


5. Rücktritt

5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITS Reisen oder bei der Buchungsstelle. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Abweichende Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale sind unter den Bedingungen beim jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

5.1.1 Bei Flugpauschal- und Autoreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
– bei Nichterscheinen 75%

5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten und Wohnmobilen
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens € 25
– bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
– bei Nichterscheinen 80%

5.1.3 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen
– bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
– ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 75%
– bei Nichterscheinen 75%

5.1.4 Kombinierte Bausteinbuchung
Bei vom Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen im Bausteinsystem (z.B. Nur-Flug und Hotel)
– bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
– ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 75%
– bei Nichterscheinen 75%

5.1.5 Bei Kreuzfahrten
-bis 30 Tage vor 20%
-bis 22 Tage vor 25%
-bis 15 Tage vor 50%
-ab 14 Tage vor 75%
-bei Nichterscheinen 100%

5.1.6 Bei Bus- und Zugreisen richten sich die Rücktrittskosten nach der Art der Unterbringung.

5.1.7 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.

5.1.8 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.1.9 ITS Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist ITS Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.1.10 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen – insbesondere IATA-Flugtickets – zurückzugeben. Andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von € 80 pro Flugticket berechnet; Ziffer 5.1.8 Satz 2 gilt entsprechend.

5.1.11 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten, können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.1.12 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

5.1.13 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters – Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist ITS Reisen berechtigt, die Reise bis spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ITS Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.


6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch ITS Reisen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. ITS Reisen kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird ITS Reisen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von ITS Reisen und vom Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

6.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


7. Versicherungen

7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.


8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes oder Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reiseteilnehmers und Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ITS Reisen bedingt sind.


9. Andere Veranstalter

Für Leistungen, bei denen ITS Reisen nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet ITS Reisen auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.


10. Gewährleistung/Schadenersatz

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ITS Reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ITS Reisen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


11. Haftung

11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, ITS Reisen gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

11.2 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (siehe Ziffer 11.1) kann fristwahrend nur gegenüber ITS Reisen unter der in Ziffer 14.11 angegebenen Anschrift erfolgen.

11.3 Die vertragliche Haftung von ITS Reisen für Schäden, die nicht Körper¬schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit ITS Reisen für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet ITS Reisen je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4.091. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der ITS Reisen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich ITS Reisen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.


12. Mitwirkungspflicht

12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber ITS Reisen unverzüglich anzeigen.

12.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt ITS Reisen dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.


13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ITS Reisen geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach dem §§ 651c bis f BGB verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13.3 Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind.


14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.

14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, die nicht von ITS Reisen zu vertreten ist, beträgt € 25.

14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

14.4 Vor Vertragsschluss behält sich ITS Reisen ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.

14.5 Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite www.its.de/service-hilfe/reisevorbereitung/rund-um-den-flug/allgemeines.php in der jeweiligen Fassung abrufbar.

14.6 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im
Rahmen der Zweckbestimmung, wobei die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei der REWE Touristik GmbH, 51170 Köln.

14.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ITS Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.

14.8 Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14.9 Gerichtsstand

14.9.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.9.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

14.9.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

14.9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.10 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.11 Firmensitz des Veranstalters:

ITS Reisen
Eine Veranstaltermarke der REWE Touristik Gesellschaft mbH
Humboldtstraße 140, 51149 Köln
Geschäftsführer: Klaus Franke, Ralph Schiller
Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 53152

Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand Juli 2009.
Änderungen/Druckfehler vorbehalten.


Speicherung des Vertragstextes

Wir weisen darauf hin, dass der Abruf und die Speicherung des Vertragstextes, mit allen buchungsrelevanten Informationen nur bei Vertragsschluss möglich ist. Danach ist er Ihnen nicht mehr zugänglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotelführer

1. Allgemeines

Die Agentur Neuschel GmbH betreibt mit dem Internetreisebüro AutoReisen.com ein Reiseinformations- und Buchungssystem im Internet, welches Ihnen Angebote und Informationen rund um das Thema Reisen anbietet. Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Internetreisebüros AutoReisen.com – im folgenden Autoreisen genannt.

2. Bedingungen für die Buchung von Reiseleistungen auf Autoreisen

A: Leistungen von Autoreisen

Autoreisen stellt zum einen dem Nutzer touristische Hotels/Leistungsträger mit Bild und Text vor. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit, in diesem Hotel/Leistungsträger direkt zu buchen ( per E-Mail oder Telefon). In diesem Fall müssen die Geschäftsbedingungen beim jeweiligen Hotel/Leistungsträger direkt angefordert werden.
Zum anderen vermittelt Autoreisen die Reise- oder Beförderungsleistung im Namen und im Auftrag des jeweiligen Hotels und Leistungsträgers. In diesem Fall müssen die Geschäftsbedingungen bei Autoreisen für den jeweiligen Hotel/Leistungsträger angefordert werden.

Die Durchführung der Reisen oder Beförderungsleistungen gehört nicht zum Leistungsumfang von Autoreisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der die Reise oder Beförderung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Hotel oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hotels/Leistungsträgers zustande kommt. Durch die Buchung kommt deshalb zwischen dem Nutzer und Autoreisen lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.

B: Vertragsinhalt im Falle des Vermittlungsauftrages

1. Mit Ausfüllen des Buchungsformulars und Abschluss des Buchungsvorganges beauftragen Sie Autoreisen, eine Reise- oder Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln.
An Ihre Buchung sind Sie ab der Annahme des Auftrages durch Autoreisen, d.h. ab Erhalt der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung gebunden. Die Bestätigung kann auch per E-Mail oder Telefax oder als schriftliche Bestätigung erfolgen. Als Annahme Ihres Auftrages durch Autoreisen gilt in jedem Fall die Rechnungsstellung durch das Hotel/den Leistungsträger.
Sie sind verpflichtet, die Ihnen übermittelte Buchungsbestätigung unverzüglich auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und das Hotel/den Leistungsträger, bei dem die Buchung erfolgt ist, auf eventuelle Unrichtigkeiten hinzuweisen. Ein verspäteter Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen kann nicht berücksichtigt werden und berechtigt insbesondere nicht zum Rücktritt von dem Vertrag.
Die vertragliche Verpflichtung von Autoreisen beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reise bzw. touristischen Einzelleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Vertragspflichten von Autoreisen.
2. Es besteht auch die Möglichkeit direkt, per E-Mail beim Hotel/Leistungsträger anzufragen und zu buchen. In diesem Fall ist Autoreisen kein Vermittler. Autoreisen stellt nur die bereitgestellten Daten von Hotels und Leistungsträgern dar. Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hotels und Leistungsträgers.

C: Entgelt/Bezahlung/Lieferung der Buchungsbestätigung

Autoreisen erhebt zur Zeit kein gesondertes Entgelt für die Vermittlung von Reise- oder Beförderungsleistungen.
Die Zahlung der gebuchten Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Hotel/Leistungsträger und erfolgt direkt an das Hotel/Leistungsträger. Alle Preise enthalten das Bedienungsgeld und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eventuelle zusätzliche Steuern, Kurtaxen oder Gebühren sind nicht im Preis inbegriffen, da diese den Regelungen der Länder unterworfen sind und sich laufend ändern. Deshalb können diese nur unverbindlich angegeben werden.
Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651a ff. BGB bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Hotel oder Leistungsträger.
Die Buchungsbestätigung wird Ihnen direkt vom Hotel/Leistungsträger zugesandt.

D: Reservierung

Die Zimmerreservierung erfolgt bei der Buchung. Reservierungen werden vom Hotel/Leistungsträger grundsätzlich bis 18:00 Uhr aufrechterhalten. Bei Nicht-Anreise bis 18:00 Uhr kann eine Gebühr anfallen oder die Reservierung wird vom Hotel/Leistungsträger storniert, hierbei sind die Hinweise des jeweiligen Hotels/Leistungsträgers bei der Buchung zu beachten. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht danach nicht mehr. Kann die Anreise erst nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Gast das Hotel direkt über die voraussichtliche Anreisezeit informieren. In diesem Fall kann das Hotel/Leistungsträger die Aufrechterhaltung der Reservierung von der Angabe einer Kreditkartennummer als Anreisegarantie abhängig machen.

E: Haftungsbeschränkungen

Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen und Einzelleistungen ist Autoreisen auf die Informationen angewiesen, die Autoreisen von den jeweiligen Hotels oder Leistungsträgern erhält. Die international übliche Hotel-Klassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard, die hier vorgenommenen Hotel-Klassifizierung beruht auf einer Selbsteinschätzung der Hotels oder Leistungsträger.
Autoreisen hat keine Möglichkeit, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Autoreisen kann daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen abgeben. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf Autoreisen enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Autoreisen haftet darüber hinaus nicht für die Verfügbarkeit der Reise oder Einzelleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise oder Einzelleistung.
Im Rahmen der Vermittlertätigkeit haftet Autoreisen für eventuell entstandene Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in den folgenden Fällen:
1. Unbegrenzte Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften für zugesicherte Eigenschaften und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Die Haftung wird ausgeschlossen bei leichter Fahrlässigkeit seitens Autoreisen oder eingeschalteter Erfüllungsgehilfen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde noch ein Fall des anfänglichen Unvermögens, der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt. Ansonsten ist die Haftung beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise oder Einzelleistung, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden.
Es gelten für den Nutzer jedoch ausschließlich die direkt mit dem Hotel/Leistungsträger vereinbarten Geschäftsbedingungen.

F: Gewährleistung Ihrerseits

Sie erklären sich damit einverstanden, jedwede Nutzung dieser Website, die durch Minderjährige in Ihrem Namen oder auf Ihre Rechnung erfolgt, zu überwachen und für jedwede Nutzung dieser Website durch Sie sowie für die Nutzung Ihres Benutzerprofils durch andere, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, in Ihrem Haushalt lebende Minderjährige (unter 18 Jahren) zu haften.
Jede falsche oder in betrügerischer Absicht oder mit falschen oder unvollständigen Personendaten erfolgte Reservierung ist untersagt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Möglichkeiten zur Buchung von Reisen auf dieser Website nur genutzt werden dürfen, um rechtmäßige Buchungen für Sie oder eine dritte Person vorzunehmen, in deren Namen Sie rechtmäßig handeln dürfen.
Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Agentur Neuschel GmbH, Nürnberg, zulässig.
Bei Verstoß gegen diese Zusicherungen Ihrerseits, haften Sie Autoreisen und den jeweiligen Anbietern für den durch Ihre Handlungen entstandenen Schaden uneingeschränkt.

G: Umbuchung/Stornierung

Bitte wenden Sie sich im Falle einer Umbuchung oder Stornierung direkt an das Hotel und Leistungsträger. Es gelten die Umbuchungs- und Stornierungsbestimmungen des einzelnen Hotels und Leistungsträgers. Diese können Sie jederzeit bei den jeweiligen Hotels/Leistungsträgern direkt anfordern.

3. Bedingungen für die generelle Nutzung der Autoreisen Website

A: Allgemeines

Autoreisen ist ausschließlich zur privaten und nicht-kommerziellen Nutzung bestimmt. Der Gebrauch von Autoreisen durch Sie und/oder die Einwilligung in die nachfolgenden Bedingungen und Hinweise stellt Ihr Einverständnis mit all diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen dar. Sollten Sie mit diesen Vorschriften und Bedingungen nicht einverstanden sein, sind Sie nicht berechtigt Autoreisen zu benutzen.

B: Links zu fremden Webseiten

Autoreisen enthält Hyperlinks zu anderen, fremden Websites, die von anderen Parteien betrieben werden. Solche Hyperlinks dienen nur als Hinweise. Autoreisen kann diese Websites Dritter nicht kontrollieren und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Die Einbeziehung von Hyperlinks solcher Websites seitens Autoreisen impliziert weder eine Billigung des Materials auf solchen Websites noch eine Verbindung mit deren Betreibern. Autoreisen übernimmt daher keinerlei Haftung in Bezug auf diese fremden Websites und eventuell entstehende Schäden in Verbindung mit deren Nutzung.

C: Verfügbarkeit von Autoreisen

Der Anspruch auf ständige Verfügbarkeit von Autoreisen besteht nicht . Die Verfügbarkeit kann nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten gewährleistet werden. Eine Nichtverfügbarkeit von Autoreisen begründet keinerlei Schadensersatzansprüche des Nutzers.

D: Schutz der Privatsphäre/Datenschutz

Die Betreiber von Autoreisen verpflichten sich, die bei der Nutzung der Autoreisen Website erhobenen Daten lediglich zu eigenen Zwecken der Abwicklung von bei Autoreisen getätigten Buchungen zu nutzen und nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördliche angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies für die Abwicklung von bei Autoreisen getätigten Buchungen nötig ist, ist es Autoreisen gestattet, die erhobenen Buchungsdaten an die jeweiligen Vertragspartner und Leistungsträger weiterzugeben. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

E: Allgemeine Bestimmungen

Sollte einer dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Auf diese AGB´s findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch Autoreisen.

F: Reisebedingungen der einzelnen Hotels/Leistungsträger

Bei allen Buchungen kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und dem Hotel/Leistungsträger direkt zustande. Es gelten deshalb die AGB´s des jeweiligen Hotels/Leistungsträgers, die Sie jederzeit direkt beim Hotel/Leistungsträger anfordern können.


Agentur Neuschel GmbH
Geschäftsführer
Peter Neuschel
Rosenplütstrasse 2
90439 Nürnberg